0. Einleitung
Das vorliegende Konzept geht von einem erweiterten Verständnis selbstständigen Arbeitens aus. Hausaufgaben im klassischen Sinne stellen nur einen kleinen, wenn auch bedeutsamen Teil dieses Bereich schulischen Lernens dar.
Das (Haus)-Aufgabenkonzept des HHG bezieht sich
- sowohl auf den Bereich selbstständigen Arbeitens (im Sinne der selbstständigen Erledigung von Aufgaben unterschiedlicher Art), der vor dem Hintergrund des Schulzeitkonzepts des HHG in den Ganztagesbetrieb integriert ist,
- als auch auf die Hausaufgaben im klassischen Verständnis die am häuslichen Arbeitsplatz erledigt werden.
D.h. das vorliegende Hausaufgabenkonzept unterstreicht einerseits die Bedeutung der selbstständigen Erledigung von Aufgaben am häuslichen Arbeitsplatz, bemüht sich dabei aber anderseits um die Integration und Verzahnung beider Prozesse der selbstständigen Erledigung von Aufgaben.
1. Pädagogische Ziele
Die Einrichtung und Nutzung eines geeigneten häuslichen Lern- und Arbeitsplatzes ist unverzichtbar für die Ausbildung erforderlichen personalen und sachlichen Kompetenzen schulischen und wissenschaftlichen Arbeitens. Insofern haben die Hausaufgaben im klassischen Sinne eine zentrale Bedeutung für das Lernen am Gymnasium. Sie werden so in den Gesamt-Lernprozess des HHG integriert, dass die pädagogischen Ziele verfolgt, die erweiterten zeitlichen Ressourcen des Ganztages ausgenutzt und die Belastungsgrenzen der Schülerinnen und Schüler beachtet werden.
1.1. Selbstständiges Arbeiten
Die Schülerinnen und Schüler erwerben durch die Bearbeitung von Aufgaben die Fähigkeiten, sich und ihre Arbeits- und Lernprozesse selbst zu organisieren.
Im Prozess der selbstorganisierten und selbstständigen Aufgabenbearbeitung in der Schule und am eigenen häuslichen Arbeitsplatz gelangen sie zu der unverzichtbaren Selbsterfahrung eigener Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur Entwicklung einer eigenen Arbeitsweise gelegt.
1.2. Ökonomisches Arbeiten
Die häusliche Bearbeitung schulischer Aufgaben ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern in besonderem Maße, die Notwendigkeit der Entwicklung eines eigenen Zeitmanagements zu vermitteln. Anders als im Rahmen unterrichtlicher bzw. schulischer Erarbeitung gibt es keine vorgegebenen Zeitstrukturen. Vielmehr sind sie gezwungen, angesichts begrenzter zeitlicher Ressourcen produktive Organisationsformen zu entwickeln.
Unter dem Aspekt der Produktivität lernen sie so z.B. die verschiedenen Arbeitsmethoden zu bewerten und anzuwenden. Es besteht so die Chance, dass Arbeitsmethoden in der Wahrnehmung der Schüler den Charakter von ihnen äußerlich bleibenden Lerninhalten verlieren und als effektive Hilfsmittel und Werkzeuge erkannt und zielgerichtet eingesetzt werden.
Darüber hinaus zielt der Gesichtspunkt der Produktivität auf die Gewichtung von Input und Output und damit auf die Notwendigkeit stringenten Arbeitens.
1.3. Sichern von Lerninhalten
Auch wenn es im Fachunterricht selbst zur Einübung und Vertiefung des Erlernten kommt, so bedarf es doch darüber hinaus notwendig der Wiederholung und des Einübens. Dieses gilt in besonderer Weise für den Sprachunterricht (z.B. Vokabellernen), aber auch für alle anderen Fächer, in denen es immer wieder darum geht, Formeln, Theorieansätze, Daten und Fakten detailliert einzustudieren. Dieses kann nicht kooperativ funktionieren, sondern setzt den individuellen und intensiven Einsatz des einzelnen Schülers voraus.
1.4. Problemorientiertes Denken
Ein wichtiges Ziel des Gymnasiums ist es, nicht nur Wissensinhalte möglichst präzise reproduzieren zu können, sondern diese auch in problemorientierter Perspektive anzuwenden. Die individuelle Auseinandersetzung mit (Haus-)Aufgaben bietet die Möglichkeit, sich einerseits mit der Bedeutung der Aufgabenstellung auseinanderzusetzen, andererseits die eigenen Arbeitsergebnisse in größeren Zusammenhängen zu reflektieren.
1.5. Entwicklung von Arbeitshaltungen
Inhaltliche und formale Präzision sind elementare Grundlagen wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens. In wissenschaftspropädeutischer Perspektive ist es somit notwendig, die hierzu erforderlichen Dispositionen und Fähigkeiten zu entwickeln und zu trainieren.
Die selbstständige Aufgabenbearbeitung bietet die Möglichkeit, die formalen Bedingungen des schulischen Arbeitens wie Sauberkeit des Schriftbildes und der Zeichnungen, Übersichtlichkeit und Strukturiertheit der verfassten Arbeiten einzuüben und sich über die sachliche Richtigkeit und Pointiertheit des selbst Erarbeiteten Klarheit zu verschaffen.
Selbstdisziplin, Ausdauer und Engagement können nur in Prozessen eigenständigen und selbstverantworteten Handelns entwickelt werden. Dazu muss den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit gegeben werden, seine individuelle Leistungsfähigkeit zu erkennen und seine eigenen Leistungen positiv zu bewerten. Spaß am Lernen entwickelt sich nicht über den wie auch immer gearteten „Eventcharakter" des Lernprozesses, sondern durch das adäquate Resultat der eigenen Anstrengungen. Insofern hat die selbstständige Bearbeitung von Aufgaben eine wichtige Funktion im Prozess schulischen Lernens.
2. Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung
2.1. Integration der (Haus-)Aufgaben in das Schulzeit-Konzept am HHG
"Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept des Ganztags integrieren, sodass es möglichst keine Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen."1
Die pädagogische und praktische Umsetzung dieser Bestimmung erfordert zunächst eine inhaltliche Differenzierung verschiedener Hausaufgabentypen und –anlässe:
Zu unterschieden sind
kurzfristige Aufgaben, die dazu dienen, „das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden" bzw. „zur Vorbereitung neuer Aufgaben genutzt werden, die im Unterricht zu lösen sind"2 und
längerfristige Aufgaben, die Gelegenheit zu selbstständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgabe bieten" und damit dazu beizutragen, „dass Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen."3
Das Schulzeit-Konzept des HHG sieht verschiedene Formen des selbstständigen Lernens und Arbeitens während der Unterrichtszeit vor. Hierzu zählen: SOL-Stunden, LEA-Stunden oder der betreuten Selbstlernstunden.(Lernzeit)
2.1.1. Selbstorganisiertes Lernen (SOL)
Im Vertretungsplan mit der Abkürzung „SOL" gekennzeichnete Stunden finden bei spontaner Verhinderung der planmäßigen Lehrkraft statt. In diesen Stunden organisieren die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeit selbst. Entweder bearbeiten bereitgestelltes Unterrichtsmaterial, das über den momentanen Stand des Klassenunterrichts hinausweist und allgemeine, auf das jeweilige Unterrichtsfach bezogene Fähigkeiten einübt oder vertieft (SOL-Material). Stehen noch (Haus-) Aufgaben zur Erledigung an, können auch diese bearbeitet werden.
Zu Beginn eines Schuljahres legt die Lehrerkonferenz fest, welche Fächer in welchen Schulhalbjahren oder Schulquartalen für die Bereitstellung der SOL- Materialien verantwortlich ist.
Die Ergebnisse dieser Arbeit werden von den jeweiligen Fachlehrern des Schulhalbjahres in den Unterricht integiriert.
2.1.2. Fachbezogene Arbeitsaufträge (LEA)4
Unter LEA wird ein in den Klassen- bzw. Kursunterricht unmittelbar integriertes übendes, weiterführendes oder vertiefendes Arbeiten verstanden. Diese Selbstlernstunden sind von vornherein geplant und das Unterrichtsmaterial ist zuvor von der Lehrkraft an die Schüler verteilt worden. Die Ergebnisse finden Eingang in die nächsten vom Fachlehrer selbst geleiteten Unterrichtsstunde.
2.1.3. Lernzeit
2.2. Zeitlicher Rahmen
Grundsätzlich gelten folgenden zeitlichen Rahmenvorgaben:
„Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den
- einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: [...]
- für die Klassen 5 und 6 in 90 Minuten,
- für die Klassen 7 bis 10 in 120 Minuten."5
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen „Sperrzeiten"6 erfolgt die häusliche Aufgabenerledigung ( Hausaufgaben) im gebundenen Ganztag ausschließlich am Dienstag und am Freitag. Diese Nachmittag stehen allen Fächern zur Verfügung.
Die Koordination dieser begrenzten terminlichen und zeitlichen Ressourcen übernimmt zu Beginn eines jeden Halbjahres auf der Basis des konkreten Stundenplanes einer Klasse der jeweilige Klassenlehrer.7
Aufgabenstellungen, die an den anderen Wochentagen erfolgen, werden, im Rahmen der Lernzeitstunden erledigt. Darüber hinaus stehen ggf. anfallende SOL-Stunden zur Verfügung.
An den Unterrichtstagen mit Nachmittagsunterricht findet planmäßig eine Lernzeitstunde statt. Diese dient jeweils zur Hälfte der Aufgabenbearbeitung in 2 schriftlichen Fächern. Die Verteilung der Lernzeitstundenanteile auf die schriftlichen Fächer wird mit Blick auf die jeweiligen Stundenpläne der Klassen von der Verwaltung vorgenommen.
Hausaufgaben zum nächsten Tag können erteilt werden, wenn der Unterricht nach der 6. Stunde bzw. früher endet.
Zur Erledigung von (Haus-)Aufgaben in den schriftlichen Fächern soll unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Wochenstundenzahl bis zu drei Stunden Lernzeit pro Woche zur Verfügung gestellt werden.
Außerplanmäßig anfallende Selbstlernstunden (SOL) können zur (Haus-)Aufgabenbearbeitung genutzt werden.
2.3. Inhalt und Form von (Haus-)Aufgaben
- Üben
- Anwenden von Gelerntem
- Auswendig lernenZusammenfassen
- Recherchieren
- Dokumentieren
- Auswerten von Statistiken u.ä.
- Experimentieren
- Interpretieren und Beurteilen
- usw.
2.4. Methoden des selbstständigen Arbeitens
Die Schülerinnen und Schüler des HHG werden in der Jahrgangsstufe 5 durch die Klassenleiter methodisch an das selbstständige Arbeiten herangeführt. Hierbei geht es besonders um den formalen Rahmen der Aufgabenerledigung, beginnend bei der Heftführung bis hin zur Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes. Auch die Durchführung von SOL- und LEA -Stunden wird systematisch eingeübt.
Methoden der inhaltlichen Arbeit werden von den einzelnen Fächern vermittelt.
2.5. Kommunikation
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, ein (Haus-)Aufgabenheft zu führen.
In den Klassen werden Tandem-Partnerschaften vereinbart, die für die Materialien und Informationen über gestellte (Haus-)Aufgaben verantwortlich sind.
2.6. Bewertung der Hausaufgaben
Da u.a. der Anteil der Eigenleistung im Selbstlernprozess bearbeiteter Aufgaben nur unzureichend festgestellt werden kann, werden Hausaufgaben in der Regel nicht bewertet.8
Ausnahmen von dieser Regel stellen sowohl wiederholte besonderer Leistungen als auch Leistungsverweigerungen dar. Diese können in die Leistungsbewertung einbezogen werden.
Die verpflichtende Teilnahme am Silentium stellt eine pädagogische Maßnahme dar, Schülerinnen und Schüler an die selbstständige Erledigung von Aufgaben heranzuführen.
2.7. Integration in den Unterricht
Das erweiterte Verständnis selbstständigen Arbeitens und in diesem Zusammenhang der Hausaufgaben, wie es sich für das Schulzeit-Konzept des HHG ergibt, macht eine enge Verzahnung der Aufgabenbearbeitung mit dem Fachunterricht notwendig.9 Den Schülerinnen und Schülern muss zu jeder Zeit der Stellenwert ihrer Selbstlerntätigkeit für den Gesamterarbeitungsprozess transparent sein, d.h. zu Beginn eines jeden Schuljahres informieren die Fachlehrerinnen und Fachlehrer auf der Grundlage dieses Hausaufgabenkonzeptes und der Spezifizierung durch die jeweilige Fachkonferenz ihre Klassen und Lerngruppen darüber, wie die Aufgabenerledigung und die Integration in den Fachunterricht formal, zeitlich und inhaltlich erfolgen werden.
3. Zusammenarbeit mit den Eltern
Die gesetzliche Verpflichtung zur engen Zusammenarbeit mit den Eltern10 erfährt dadurch seine Realisierung, dass die Kooperation mit den jeweiligen Elternhäusern integraler Bestandteil des Förderkonzepts und der Förderpraxis des HHG ist. In den von den Klassen- oder Fachlehrern und Stufenkoordinatoren geführten Fördergesprächen werden individuell abgestimmte Absprachen getroffen, um in enger Kooperation zwischen Schule und Elternhaus die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bei der Aufgabenbearbeitung zu verbessern.
Im Rahmen der in kürzeren Zeitabständen stattfindenden Treffen des Erprobungsstufen- wie des Mittelstufengremiums ist die Aufgabenbearbeitung immer wieder Gegenstand der Erörterung, so dass die Schule zeitnah Rückmeldung über die Wirksamkeit der einzelnen Fördermaßnahmen in diesem Bereich erhält.



